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Richtlinie für Internet-Auftritte
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Herausgeber der Internet-Auftritte der Pfarrei. Diese werden durch eine dazu beauftragte und dem PGR gegenüber verantwortliche Internet-Redaktion im Rahmen dieser Richtlinie selbständig betrieben.
Als Herausgeber kann der PGR insbesondere weitere Rahmenvorgaben machen.
Die Internet-Redaktion entscheidet – vorbehaltlich der Verantwortung des PGR – mit ihrer Mehrheit über Inhalt, Gestaltung und Organisation der Internet-Auftritte. Sie kann Verantwortlichen aus den Gemeindegruppen für ausschließlich gruppenrelevante Beiträge einen redaktionellen Zugang gewähren. Ebenso erhalten die hauptamtlichen Mitarbeiter einen redaktionellen Zugang.
Die Aufgaben des PGR werden in erster Linie durch seinen Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ wahrgenommen. Diesem werden dazu, vorbehaltlich anderer Beschlüsse des PGR, die entsprechenden Funktionen übertragen.
Der Ausschuss steht zudem, gemeinsam mit dem Pastoralteam, der Internet-Redaktion in allen Fragen beratend zur Seite und sie dienen ebenso den Gemeindeangehörigen als Ansprechpartner. Wenn auf diesem Wege ein Konsens nicht gefunden werden kann, so entscheidet er nötigenfalls auch in Einzelfragen.
Die Mitglieder der Internet-Redaktion werden vom Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ bestellt.
(Vom Pfarrgemeinderat am 13. Januar 2009 beschlossen.)
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