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Richtlinie für die Redaktion des Pfarrbriefes
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Herausgeber des Pfarrbriefes. Dieser wird durch eine dazu beauftragte und dem PGR gegenüber verantwortliche Redaktion entsprechend dieser Richtlinie selbständig erstellt.
Als Herausgeber kann der PGR insbesondere weitere Rahmenvorgaben machen (etwa: inhaltliche Zielsetzung, „Was soll der Pfarrbrief leisten?“, „An wen soll er sich wenden?“, Werbung, ...).
Die Redaktion entscheidet – vorbehaltlich der Verantwortung des PGR – mit ihrer Mehrheit über Inhalt, Gestaltung und Organisation des Pfarrbriefes.
Die Aufgaben des PGR werden in erster Linie durch seinen Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ wahrgenommen. Diesem werden dazu, vorbehaltlich anderer Beschlüsse des PGR, die entsprechenden Funktionen übertragen.
Der Ausschuss steht zudem, gemeinsam mit dem Pastoralteam, der Redaktion in allen Fragen beratend zur Seite und sie dienen ebenso den Gemeindeangehörigen als Ansprechpartner. Wenn auf diesem Wege ein Konsens nicht gefunden werden kann, so entscheidet er nötigenfalls auch in Einzelfragen.
Die Mitglieder der Redaktion werden vom Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ bestellt.
(Vom Pfarrgemeinderat am 13. Januar 2009 beschlossen.)
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