Am 12. und 13. November 2011 finden die Wahlen der Kirchenvorstände und der Pfarrgemeinderäte in den Gemeinden des Erzbistum Berlin statt.
Wahlberechtigung für die Wahl zum Kirchevorstand
Wahlberechtigt für die Wahl zum Kirchenvorstand sind alle Glieder der Kirchengemeinde, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten in der Kirchengemeinde ihren 1. Wohnsitz haben.
Katholiken, die aktiv am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, in der sie nicht ihren 1. Wohnsitz haben, können auf Antrag das Wahlrecht in dieser Kirchengemeinde erhalten, wenn sie mindestens 12 Monate ihren 1. Wohnsitz im Erzbistum Berlin haben und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
Wahlberechtigung für die Wahl zum Pfarrgemeinderat
Wahlberechtigt für die Wahl zum Pfarrgemeinderat sind alle Gemeindemitglieder, die das 14. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten in der Kirchengemeinde ihren 1. Wohnsitz haben.
Katholiken, die aktiv am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, in der sie nicht ihren 1. Wohnsitz haben, können auf Antrag das Wahlrecht in dieser Kirchengemeinde erhalten, wenn sie das 14. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
Beantragung der Wahlberechtigung in einer anderen Kirchengemeinde
Katholiken, die aktiv am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, in der sie nicht ihren 1. Wohnsitz haben, können das Wahlrecht in dieser Kirchengemeinde beantragen.
Antragsfrist: 5. September – 2. Oktober 2011
Dabei gilt folgende Vorgehensweise:
- Beantragung der Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Wohnort-Gemeinde (1. Wohnsitz) beim jeweiligen Pfarrbüro
- Wohnort-Gemeinde stellt ein Bescheinigung über die Streichung aus
- Beantragung zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis in der anderen Gemeinde beim jeweiligen Pfarrbüro. Dazu muss die Bescheinigung über die Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde mit abgegeben werden
- Wahlausschuss entscheidet über den Antrag
- Mitteilung an den Antragsteller über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Ablehnung bis zum 29. Oktober 2011
Formulare für die Streichung aus und die Aufnahme in das jeweilige Wählerverzeichnis erhalten Sie in den Pfarrbüros oder unter www.erzbistumberlin.de/pfarrgemeinden/pgrkv-wahlen-2011/formulare/ unter der Rubrik „Weitere Möglichkeit zur Ausübung des Wahlrechtes“.
gez. Pfarrer Dr. Hans Hausenbiegl
KV-Wahlausschussvorsitzender
gez. Thomas Janzen
PGR-Wahlausschussvorsitzender