Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2009 folgende Richtlinien für die Arbeit der Pfarrbrief-Redaktion und der Internet-Redaktion beschlossen:
Richtlinie für die Redaktion des Pfarrbriefes
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Herausgeber des Pfarrbriefes. Dieser wird durch eine dazu beauftragte und dem PGR gegenüber verantwortliche Redaktion entsprechend dieser Richtlinie selbständig erstellt.
Als Herausgeber kann der PGR insbesondere weitere Rahmenvorgaben machen (etwa: inhaltliche Zielsetzung, „Was soll der Pfarrbrief leisten?“, „An wen soll er sich wenden?“, Werbung, ...).
Die Redaktion entscheidet – vorbehaltlich der Verantwortung des PGR – mit ihrer Mehrheit über Inhalt, Gestaltung und Organisation des Pfarrbriefes.
Die Aufgaben des PGR werden in erster Linie durch seinen Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ wahrgenommen. Diesem werden dazu, vorbehaltlich anderer Beschlüsse des PGR, die entsprechenden Funktionen übertragen.
Der Ausschuss steht zudem, gemeinsam mit dem Pastoralteam, der Redaktion in allen Fragen beratend zur Seite und sie dienen ebenso den Gemeindeangehörigen als Ansprechpartner. Wenn auf diesem Wege ein Konsens nicht gefunden werden kann, so entscheidet er nötigenfalls auch in Einzelfragen.
Die Mitglieder der Redaktion werden vom Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ bestellt.
Richtlinie für Internet-Auftritte
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Herausgeber der Internet-Auftritte der Pfarrei. Diese werden durch eine dazu beauftragte und dem PGR gegenüber verantwortliche Internet-Redaktion im Rahmen dieser Richtlinie selbständig betrieben.
Als Herausgeber kann der PGR insbesondere weitere Rahmenvorgaben machen.
Die Internet-Redaktion entscheidet – vorbehaltlich der Verantwortung des PGR – mit ihrer Mehrheit über Inhalt, Gestaltung und Organisation der Internet-Auftritte. Sie kann Verantwortlichen aus den Gemeindegruppen für ausschließlich gruppenrelevante Beiträge einen redaktionellen Zugang gewähren. Ebenso erhalten die hauptamtlichen Mitarbeiter einen redaktionellen Zugang.
Die Aufgaben des PGR werden in erster Linie durch seinen Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ wahrgenommen. Diesem werden dazu, vorbehaltlich anderer Beschlüsse des PGR, die entsprechenden Funktionen übertragen.
Der Ausschuss steht zudem, gemeinsam mit dem Pastoralteam, der Internet-Redaktion in allen Fragen beratend zur Seite und sie dienen ebenso den Gemeindeangehörigen als Ansprechpartner. Wenn auf diesem Wege ein Konsens nicht gefunden werden kann, so entscheidet er nötigenfalls auch in Einzelfragen.
Die Mitglieder der Internet-Redaktion werden vom Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ bestellt.